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NW-FVA / Herkunftsempfehlungen / Glossar

Glossar zur Erläuterung der wichtigsten Begriffe und Abkürzungen

Im Text kursiv gesetzte Begriffe bzw. Abkürzungen sind im Glossar als eigener Eintrag enthalten.
Ausgangsmaterial:
Bestand, Einzelbaum oder Samenplantage zur Gewinnung von Vermehrungsgut.
  • Erntebestände können den Kategorien „ausgewählt“ oder „geprüft“ angehören.
  • Samenplantagen können den Kategorien „qualifiziert“ oder „geprüft“ angehören.
  • Familieneltern, Klone und Klonmischungen dürfen in Deutschland nur in der Kategorie „geprüft“ zugelassen werden.
DKV Gütegemeinschaft für forstliches Vermehrungsgut e.V. (DKV):
Die DKV (früher: Deutsche Kontrollvereinigung für forstliches Saat- und Pflanzgut) ist ein privatrechtlicher Zusammenschluss von Forstsamen- und Forstpflanzenbetrieben, Waldbesitzern und Forstverwaltungen. Sie hat u. a. zum Ziel, besonders wertvoll erscheinende Erntebestände als Sonderherkünfte auszuscheiden und deren Vertrieb zu kontrollieren (www.dkv-net.de). Bei Baumarten, die dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegen, kann nur bereits amtlich zugelassenes Ausgangsmaterial als Sonderherkunft ausgewiesen werden.
Erntezulassungsregister (EZR):
Ein amtlich geführtes Verzeichnis aller für die Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut zugelassenem Ausgangsmaterial. Eine zugelassene Beerntungseinheit ist grundsätzlich unabhängig von der forstlichen Einteilung (Abteilung, Unterabteilung, Unterfläche) und kann auch aus mehreren forstlichen Bewirtschaftungseinheiten oder Teilen davon bestehen. Jede Zulassungseinheit ist durch eine Registernummer eindeutig gekennzeichnet. Für die Erntezulassungsregister sind die Bundesländer zuständig, dabei kann es in einem Land auch mehrere Register führende Stellen geben.
Forstliches Vermehrungsgut:
  • Saatgut (auch Zapfen, Früchte, Fruchtstände), das zur Aussaat oder Pflanzenanzucht für forstliche Zwecke bestimmt ist.
  • Pflanzenteile (z. B. Steckhölzer, Ableger, Wurzeln) zur Erzeugung von Pflanzgut für forstliche Zwecke
  • Pflanzgut (einschließlich Wildlinge)
Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG):
Ein Bundesgesetz, das Zulassung, Erzeugung, Inverkehrbringen von Vermehrungsgut (Saat- und Pflanzgut) regelt und auch zahlreiche Dokumentationspflichten und Kontrollmöglichkeiten beinhaltet. Die Verwendung von Saat- und Pflanzgut im Wald wird dagegen nicht im FoVG geregelt. Das FoVG gilt für eine festgelegte Liste von Baumarten. Nur für diese Baumarten werden Herkunftsgebiete ausgewiesen und Saatgutquellen zugelassen.
Herkunft:
Fortpflanzungsgemeinschaft von Bäumen, die ein bestimmtes Verbreitungsgebiet einnimmt und zu anderen Fortpflanzungsgemeinschaften der gleichen Art gesicherte Unterschiede in der Häufigkeit aufweist, mit der bestimmte Gene in ihr vorkommen. Das führt dazu, dass das Erscheinungsbild (Phänotyp) einer solchen Gemeinschaft von Bäumen bei gleichen Umweltbedingungen auch in der folgenden Generation immer wiederkehren wird. In der Praxis wird der Begriff vielschichtig verwendet, z. B. auch für Herkunftsgebiete („Herkunft 03“) oder einzelne Bestände oder Samenplantagen.
Herkunftsgebiete (HKG):
Gebiete mit annähernd einheitlichen ökologischen Bedingungen, in denen sich Erntebestände einer bestimmten Baumart befinden, die unter Berücksichtigung der Höhenlage ähnliche phänotypische oder genetische Merkmale aufweisen. Die HKG setzen sich für einzelne oder Gruppen von Baumarten puzzleartig aus den ökologischen Grundeinheiten zusammen. Baumarten, für die es nur wenige potenzielle Erntevorkommen gibt (z. B. Pappeln, etliche nichtheimische Arten) haben aus Gründen der Praktikabilität sehr große HKG, die entsprechend wenig einheitlich sind. Für die weit verbreitete Fichte gibt es hingegen mit 30 mehr HKG als für jede andere Baumart. Bei Arten, die nicht dem FoVG unterliegen, gibt es keine offiziellen HKG, hier sind in den Herkunftsempfehlungen nur allgemeine Anbaugebiete (z. B. Bergland, Tiefland) angeführt. Für die Abgrenzung zum Naturschutzrecht und dessen Vorkommensgebieten siehe die „Allgemeinen Erläuterungen“.
Kategorien:
Hierbei handelt es sich um Qualitätsstufen, in denen forstliches Vermehrungsgut zugelassen und im Handel vertrieben wird.
  • „quellengesichert“: Niedrigste Kategorie, in Deutschland für forstliche Zwecke nicht zulässig und praktisch bedeutungslos, da Ende 2012 alle Zulassungen abgelaufen sind.
  • „ausgewählt“: Häufigste Kategorie. Beruht auf der Auswahl phänotypisch guter Bestände in ihrer Gesamtheit (d. h. auch einzelne schlechte Bäume enthaltend).
  • „qualifiziert“: Kategorie für Samenplantagen. Beruht auf der Auswahl besonders guter Einzelbäume (Plusbäume), die in Samenplantagen zusammengestellt werden.
  • „geprüft“: Höchstwertige Kategorie. Hierbei muss das Vermehrungsgut des fraglichen Ausgangsmaterials seine überlegene Anbaueignung in einer Nachkommenschaftsprüfung nachgewiesen haben.
Klon:
Vegetativ erzeugter Abkömmling eines Einzelbaumes. Er hat somit die gleichen Erbanlagen wie der Ausgangsbaum.
Klonmischung:
Mischung einzelner, nach Merkmalen genau beschriebener Klone in festgelegten Anteilen.
Kodifizierungssystem:
International verwendetes Nummernsystem für die im Handel wichtigsten Gehölze, Bestandteil der Herkunftsgebietsnummern
Ökologische Grundeinheit (GE):
In der Verordnung über Herkunftsgebiete für forstliches Vermehrungsgut beschriebene Aufteilung Deutschlands in 46 Teilflächen (Grundeinheiten) mit ähnlichen ökologischer Bedingungen. Aus den GE werden puzzleartig die Herkunftsgebiete für die einzelnen Baumarten zusammengesetzt.
Phänotyp:
Das äußere Erscheinungsbild eines Baumes oder Bestandes, welches sich aus der Kombination von Erbanlage und Umwelteinfluss ergibt (Wuchsleistung, Schaftform, Kronenform, Beastung,...).
Plusbaum:
Nach dem äußeren Erscheinungsbild (Wuchsleistung, Gesundheit und Qualität) und eventuell weiteren Informationen, z. B. über sehr gute Erbanlagen, ausgewählter hervorragender Einzelbaum, dessen vegetative oder generative Nachkommen zum Aufbau einer Samenplantage genutzt werden.
Registernummer (Reg.-Nr., Regnr.):
Eindeutige Kennzeichnung von Saatguterntebeständen (oder anderem zugelassenem Ausgangsmaterial) im Erntezulassungsregister (EZR) durch eine Nummer mit bundeseinheitlich festgelegtem Aufbau aus 12 Ziffern nach dem Muster „BB L AAA HH III K“. Daraus sind Bundesland (BB), Zulassungsstelle (L), Baumart (AAA), Herkunftsgebiet (HH) sowie die Kategorie (K) ersichtlich.
Samenplantage (SP):
Pflanzung von Bäumen zum Zweck der Saatgutproduktion. Die Eltern der auf einer SP zusammengestellten Einzelbäume sind nach Plusbaumkriterien ausgewählt worden, wodurch die SP im Hinblick auf die Erbanlagen den meisten Beständen deutlich überlegen ist. Zur Produktion größerer Saatgutmengen und zur leichteren Beerntbarkeit sind die Bäume auf SP meist im Weitverband gepflanzt und haben oft zurückgeschnittene Kronen. Das dadurch forstliche Wertvorstellungen widersprechende äußere Erscheinungsbild hat keinen Einfluss auf die hochwertige genetische Qualität des hier erzeugten forstlichen Saatgutes. Deshalb gehören SP grundsätzlich mindestens der Kategorie „qualifiziert“ an.
Sonderherkunft (SHK):
Innerhalb der Kategorie „ausgewählt“ (selten auch andere Kategorien) von der DKV anerkanntes besonders wertvolles Vorkommen einer Baumart. Vermehrungsgut einer SHK unterliegt neben den Regularien des Forstvermehrungsgutgesetzes (FoVG) zusätzlichen Kontrollen durch die DKV. In seltenen Fällen werden auch Samenplantagen oder geprüfte Bestände als SHK anerkannt. Bei Baumarten, die nicht dem FoVG unterliegen (z. B. Ulmenarten, Weidenarten, Elsbeere, Speierling, Mehlbeere, Eberesche, Eibe, Feldahorn, Strobe, Spirke) bieten SHK der DKV oft die einzige Möglichkeit zur Sicherung forstlicher Qualitätsstandards.